Kommunale Wärmeplanung
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erfolgt eine Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG, um festzustellen, ob bestimmte Teilgebiete für die Versorgung durch Wärmenetze oder Wasserstoffnetze mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geeignet sind. Diese Prüfung findet in einer frühen Phase der Wärmeplanung statt. Resultiert aus der Prüfung keine Eignung, besteht die Option für diese Teilgebiete eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen.
Als Ergebnis der Prüfung § 14 WPG wird keine verkürzte Planung durchgeführt, sondern das Regelverfahren zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird für das gesamte kommunale Gebiet von Kupferzell angewendet. Die Anwendung der Ansätze einer verkürzten Wärmeplanung wird als nicht erforderlich erachtet, da keine nennenswerte Reduzierung des Planungsaufwands erwartet wird.
Nach Fertigstellung der Bestands- und Potentialanalyse sowie der Zielszenarien werden die Ergebnisse ebenfalls in dieser Rubrik zur Verfügung gestellt.
Die Wärmeversorgung macht mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland aus und verursacht einen Großteil der CO2-Emissionen. Rund 80 Prozent des Wärmebedarfs werden derzeit durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland importiert werden. Für eine zukunftsfähige, verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung müssen diese Energieträger sukzessive durch Erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme ersetzt werden.
Vor diesem Hintergrund haben die Stadt Künzelsau, Stadt Waldenburg, Stadt Ingelfingen und die Gemeinde Kupferzell eine gemeinsame freiwillige kommunale Wärmeplanung beschlossen und Fördermittel beim Land Baden-Württemberg beantragt. Hintergrund ist das Wärmeplanungsgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist und alle Städte und Gemeinden zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet. Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern gilt eine Frist bis spätestens 30. Juni 2028.
Mit dem nun vorliegenden kommunalen Wärmeplan erfüllt die Gemeinde Kupferzell diese gesetzliche Vorgabe frühzeitig.
Die kommunale Wärmeplanung stellt ein strategisches Planungsinstrument dar und entfaltet keine unmittelbaren rechtliche Auswirkungen. Insbesondere werden durch den Beschluss des Wärmeplans keine Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz ausgelöst. Ziel ist vielmehr die Schaffung einer fundierten Orientierungs- und Entscheidungsgrundlage für Verwaltung, Gemeinderat, Bürgerschaft sowie weitere Akteure.
Das Ingenieurbüro EGS-plan, das mit der Erstellung der Planung beauftragt wurde, hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein Szenario für das Jahr 2040 entwickelt, das eine Perspektive für eine klimaneutrale Wärmeversorgung ermöglicht.
Den entsprechenden Abschlussbericht und die Gebietssteckbriefe finden Sie hier.
