Aktuelles: Gemeinde Kupferzell

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Aktuelles

Ukraine

Artikel vom 09.03.2022

Notwendige Behördengänge für Geflüchtete aus der Ukraine / Необхідні адміністративні процедури для біженців з України

Private Räumlichkeiten zur Unterbringung von Flüchtenden gesucht

Am Freitag, 04.03.2022 hat eine gemeinsame Lagebesprechung zur Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine zwischen dem Landratsamt Hohenlohekreis und den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden per Videokonferenz stattgefunden. Dabei haben sich alle Anwesenden auf eine enge Zusammenarbeit bei der Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine verständigt.

„Ich freue mich sehr über den engen Schulterschluss zwischen Landratsamt und Bürgermeisterämtern, denn nur zusammen können wir die vor uns liegenden Herausforderungen meistern“, betont Landrat Dr. Matthias Neth. „Unser gemeinsames Ziel ist es, allen Schutzsuchenden aus der Ukraine schnell und unkompliziert eine angemessene Unterkunft zur Verfügung zu stellen.“

In den kommenden Tagen wird vor allem vorübergehender Wohnraum für ankommende Geflüchtete, vorwiegend Frauen und Kinder, benötigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die private Räumlichkeiten für die Unterbringung von Schutzsuchenden melden möchten, nehmen bitte mit dem Rathaus ihrer Stadt oder Gemeinde Verbindung auf. „Wir als Landkreisverwaltung bleiben auch am Wochenende im engen Austausch mit den Städten und Gemeinden und sind kurzfristig bereit, falls eine Aufnahme von Geflüchteten außerhalb von privaten Strukturen nötig wird. Mein aufrichtiger Dank geht hier an die vielen Ehrenamtlichen in den Organisationen, auf deren bewährte Strukturen und Unterstützung wir immer zählen können“, so Landrat Dr. Neth.

Auch die Gemeinde Kupferzell beteiligt sich an dem Aufruf. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, melden Sie sich bitte unter rathaus(@)kupferzell.de oder unter Telefonnummer: 07944 9111-0. Wir benötigen von Ihnen Informationen über die Größe des Wohnraumes, die mögliche Anzahl der Personen die untergebracht werden können sowie den möglichen Unterbringungszeitraum.

- Angebot zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine (PDF-Datei)

Das Landratsamt und andere Stellen erreichen viele Anfragen, welche Spenden derzeit besonders gebraucht werden. „Die Spendenbereitschaft und die Hilfsangebote der Bürgerinnen und Bürger aus dem Hohenlohekreis ist überwältigend – vielen Dank Ihnen allen“, sagt Landrat Dr. Matthias Neth. „Ihre Solidarität mit den notleidenden Menschen in der Ukraine und den Geflüchteten zeigt: Wir leben die europäischen Werte von Frieden, Freiheit und Freundschaft.“

Geldspenden sind derzeit am wirkungsvollsten, denn mit ihnen kann vor Ort in der Ukraine und den angrenzenden Ländern wie Polen angeschafft werden, was dringend gebraucht wird. An Sachspenden wie Matratzen, Kleidung oder Schlafsäcken besteht im Hohenlohekreis selbst aktuell kein Bedarf, da noch nicht bekannt ist, wann und wie viele Schutzsuchende in den Landkreis kommen werden. „Wir wissen, dass die Spenden von Herzen kommen. Allerdings ist noch nicht absehbar, welche Dinge wirklich gebraucht werden. Daher die große Bitte: Spenden Sie nur das, was explizit angefragt wird“, betont Landrat Dr. Neth. Das Landratsamt wird sich zu gegebener Zeit mit konkreten Sachspendenwünschen an die Öffentlichkeit richten.

Angesichts der großen Spendenbereitschaft sind schon viele Angebote für Sachspenden eingegangen. Allerdings sind die Kapazitäten zur Sortierung, Weitergabe und Lagerung sowohl beim Landratsamt wie auch bei den Hilfsorganisationen begrenzt.

Wer aktuell Sachspenden machen möchte, kann diese beim Stützpunkt für humanitäre Hilfe, Industriestraße 8 in Satteldorf (Landkreis Schwäbisch Hall) abgeben, jeweils Montag, Dienstag und Freitag von 17 bis 19 Uhr. Gebraucht werden aktuell Nahrung und Medikamente.

Wer nicht selbst zu einem Sammelpunkt fahren kann, kann seine Sachspenden beim Ordnungsamt des Hohenlohekreises anmelden unter der E-Mail: sachspenden@hohenlohekreis.de. Dort wird sich um die Weiterleitung gekümmert.

Geldspenden nehmen das Bündnis „Aktion Deutschland hilft“ und das „Aktionsbündnis Katastrophenhilfe“ entgegen

Aktion Deutschland hilft

IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30

Betreff: „Nothilfe Ukraine“

 

Online spenden unter:

www.aktion-deutschland-hilft.de

 

Aktionsbündnis Katastrophenhilfe

IBAN: DE65 100 400 600 100 400 600

Betreff: „Nothilfe Ukraine“

Online spenden unter: www.aktionsbuendnis-katastrophenhilfe.de

FAQs des Ministerium der Justiz und für Migration

Hier finden Sie die aktuellesten FAQs.

Informationen zur Unterbringung

Vorrang hat die private Unterbringung bei Verwandten / Freunden. Sollte dies nicht möglich sein, dann erfolgt eine Unterbringung seitens der Städte und Gemeinden. In Kupferzell gibt es derzeit aber nur wenige freie Unterkunftsplätze!

Wenn eine Unterbringung in den Städten und Gemeinden nicht möglich ist, dann begeben Sie sich bitte zur nächstgelegenen Landeserstaufnahmeeinrichtung.

Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen
Georg-Elser-Straße 2
73479 Ellwangen

Alle in Kupferzell untergebrachten ukrainischen Flüchtlinge müssen auf dem Rathaus registriert werden. Dies gilt ausschließlich für Personen, die ein Asylgesuch stellen möchten. Personen, die lediglich zu Besuch sind, können sich hier zunächst 90 Tage visafrei aufhalten.

Integrationskurse und Beratung

Informationen zur Öffnung der Integrationsmaßnahmen des Bundes für Geflüchtete aus der Ukraine

  • Allgemein
    Die Bundesregierung hat entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort Zugang zu den Angeboten der Sprachförderung und Beratung zu gewähren.
    Das umfasst:

- Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
- Die „MiA-Kurse“ (Migrantinnen einfach stark im Alltag), ein Angebot speziell für Frauen
- Die Erstorientierungskurse
- Integrationskurse und
- Berufssprachkurse

  • Integrationskurse
    Geflüchtete aus der Ukraine können gem. § 44 Abs. 4 AufenthG auf Antrag durch das BAMF zum Integra-tionskurs zugelassen werden.
  • Für wen gilt die Öffnung?
    Die Öffnung gilt für Personen, die einen vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG erhalten.
  • Auf welcher Rechtsgrundlage erhalten die Menschen den Zugang?
    Die Zulassung zum Integrationskurs erfolgt auf der Basis des § 44 Abs. 4 AufenthG.
  • Wie können die Menschen an einem Integrationskurs teilnehmen?
    Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich (diesen finden Sie hier), ein gesetzlicher An-spruch besteht nicht. Zuständig sind die Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Welche das ist und wo Integrationskurse angeboten werden, lässt sich schnell und einfach hier (BAMF-NAvI) herausfinden.
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
    Die Zulassung nach § 44 Abs. 4 AufenthG kann unter Vorlage des gemäß § 24 AufenthG erteilten Aufent-haltstitels erfolgen. Liegt bei Antragstellung noch kein Titel nach § 24 AufenthG vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 5 AufenthG vorge-legt wird.
  • Was kostet die Teilnahme am Integrationskurs?
    Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden werden gemeinsam mit der Zulassung auch automatisch (von Amts wegen) von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich.
  • Gibt es eine Kinderbeaufsichtigung?
    Eine integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung wird durch das Bundesprogramm „Integrations-kurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju-gend in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat gefördert.
  • Welche Kursarten stehen zur Verfügung?
    Es stehen alle vom BAMF geförderten Kursarten zur Verfügung, d.h. neben dem allgemeinen Integrati-onskurs beispielsweise auch Jugend- und Frauenkurse sowie sog. „Zweitschriftlernerkurse“, die sich an Menschen richten, die das lateinische Alphabet noch nicht beherrschen (sondern z.B. nur das kyrillische). Die passende Kursart wird im Rahmen eines Einstufungstests ermittelt.

Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz / Права та обов’язки осіб, яким надається тимчасовий захист