Seite drucken
Gemeinde Kupferzell

Änderungen ab 01.01.2024

Artikel vom 22.11.2023

Kinderreisepass

Am 12. Oktober 2023 hat der Gesetzgeber ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass ab dem 1. Januar 2024 abgeschafft wird.

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Informationen zur Frage Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr? finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums

 

Reisepässe ab 24 Jahren

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 €.
Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr weiterhin 37,50 €.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums

http://www.kupferzell.de//rathaus-service/aktuell/aktuelles