Lebenslagen
Hinweise für inländische Gewerbetreibende
Sie benötigen einen Ausdruck aus dem Handelsregister, wenn Sie Ihren Betrieb in einer unternehmerischen Rechtsform führen wollen.
Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.03.2015 freigegeben.