Finanzen: Gemeinde Kupferzell

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Haushalt und Rechnungslegung der Gemeinde Kupferzell

Die jährliche Haushaltssatzung samt Haushaltsplan und Anlagen wird vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

Der Haushaltsplan ist - vereinfacht ausgedrückt - das monetär dargestellte Aufgabenprogramm der Gemeinde, sowohl im laufenden als auch im investiven Bereich. Der seit 2019 nach dem sogenannten Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) erstellte Haushalt besteht aus dem Ergebnishaushalt (Abbildung des Ressourcenverbrauchs in Form der laufenden Aufwendungen und Erträge) sowie dem Finanzhaushalt (Abbildung sämtlicher Einzahlungen und Auszahlungen). Im Investitionsprogramm sind inklusive der Mittelfristigen Finanzplanung sämtliche vermögenswirksamen Vorgänge ausgewiesen, die sich auf die nach NKHR flächendeckend zu führende Vermögensrechnung (NKHR-Bilanz der Gemeinde) auswirken.

Die jährliche Rechnungslegung der Gemeinde erfolgt - als Pendant zum Haushalt - über den Jahresabschluss, der inklusive der Ergebnisverwendung vom Gemeinderat festgestellt wird. Er besteht neben dem Rechenschaftsbericht im Wesentlichen aus der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung sowie der Bilanz zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 (PDF-Datei)