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Gemeinde Kupferzell

Steuern & Gebühren

Nachstehend finden Sie die Steuern & Gebühren.

Wasserzinsgebühren

Ab 01.01.2017 pro Kubikmeter 2,05€ (zzgl. 7% MwSt).

Ab 01.01.2020:

  • Frischwasser 2,45 € /m³ zzgl. 7% MwSt.
  • Eigenwasser 0,68 € /m³ zzgl. 7% MwSt.

Ab 01.01.2023:

  • Frischwasser 2,69 € /m³ zzgl. 7% MwSt.
  • Eigenwasser 0,62 € /m³ zzgl. 7% MwSt.

Ab 01.01.2024:

  • Frischwasser 3,60 € /m³ zzgl. 7% MwSt.
  • Eigenwasser 0,68 € /m³ zzgl. 7% MwSt.

Steuer Hebesätze

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)

  • Hebesatz: 365 v.H.

Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke)

  • Hebesatz: 340 v.H. 

Gewerbesteuer

  • Hebesatz: 375 v.H.

Hundesteuer

  • Für den ersten Hund: 108,00 €
  • für den zweiten und jeden weiteren Hund: 216,00 €
  • Hundesteuermarken bei Verlust: 5,00 €

Hundesteuersatzung (PDF-Datei)

Verleih Standrohr zur Wasserabnahme

Die Gemeinde Kupferzell verleiht Standrohre mit Wasserzählern an Firmen oder Privatpersonen für einen gewissen Zeitraum. Für die Dauer der Nutzung fallen nachstehende Gebühren an:

  • Monat: 30,00 Euro
  • Werktag: 1,50 Euro

Bei durchschnittlich 20 Werktagen/Monat = 30,00 Euro. Für das Standrohr ist bei der Gemeinde Kupferzell eine Kaution von 200,00 Euro zu hinterlegen. Diese Kaution ist bei der Abholung bar zu begleichen. Die Regelungen gelten bis auf Widerruf. Termine zur Abholung des Standrohrs sind mit dem Wassermeister der Gemeinde Kupferzell zu vereinbaren.

Antrag: Verleih Standrohr (PDF-Datei)

Ansprechpartner:
Wassermeister Rolf Salm
Telefonnummer: 07944 94 10 15
Mobiltelefon: 0171 64 72 345
E-Mail schreiben

Abwassergebühren:

Die Schmutzwassergebühr beträgt

  • ab 01.01.2015
    • Kanalbereich 1,27 Euro/m³ Abwasser
    • Gesamt 3,94 Euro/m³ Abwasser 
  • ab 01.01.2016
    • Kanalbereich 1,30 Euro/m³ Abwasser
    • Gesamt 3,93 Euro/m³ Abwasser
  • ab 01.01.2017
    • Kanalbereich 1,15€/m³ Abwasser
    • Gesamt 3,82€/m³ Abwasser
  • ab 01.01.2018
    • Kanalbereich 1,11€/m³ Abwasser
    • Gesamt 3,52€/m³ Abwasser
  • ab 01.01.2020
    • 2,89 € /m³
  • ab 01.01.2023
    • 3,46 € /m³

Die Niederschlagswassergebühr beträgt

  • ab 01.01.2015 je m² versiegelte Fläche 0,41 Euro/m²
  • ab 01.01.2016 je m² versiegelte Fläche 0,45 Euro/m²
  • ab 01.01.2018 je m² versiegelte Fläche 0,43 Euro/m²
  • ab 01.01.2020 je m² versiegelte Fläche 0,40 Euro/m²
  • ab 01.01.2023 je m² versiegelte Fläche 0,44 Euro/m²
  • Bei Kleinkläranlagen beträgt die Gebühr für jeden Kubikmeter Schlamm 5,11 Euro. Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.
  • Für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt die Abwassergebühr je Kubikmeter Abwasser 5,11 Euro.

Satzungen:

http://www.kupferzell.de//rathaus-service/steuern-gebuehren