Aktuelles: Gemeinde Kupferzell

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Europa- und Kommunalwahl 2024

Artikel vom 23.04.2024

Falsche Zustelladresse auf einigen roten Wahlbriefumschlägen der Gemeinde Kupferzell für die Europawahl

Keine weiteren Auswirkungen auf die Wahl

Die Gemeinde Kupferzell hat festgestellt, dass auf einigen roten Wahlbriefumschlägen der Europawahl nicht die Zustelladresse des Bürgermeisteramtes Kupferzell, sondern die der Gemeinde Winden im Elztal aufgedruckt ist. Wie viele Wahlbriefe davon betroffen sind ist nicht bekannt.

Sofern Briefwähler der Gemeinde Kupferzell einen Wahlbrief mit der falschen Zustelladresse per Post versenden oder bereits versendet haben, gehen diese folglich in der Gemeinde Winden ein. In Abstimmung mit der Landes- und der Kreiswahlleitung wurde geregelt, dass die Wahlbriefumschläge der Gemeinde Kupferzell, die bis zum Wahlsonntag in Winden eingehen, von der dortigen Gemeindeverwaltung aussortiert und sicher verwahrt werden. Die Wahlbriefe bleiben selbstverständlich verschlossen, sie lassen sich von außen anhand unterschiedlicher Wahlbezirksnummern der beiden Gemeinden problemlos unterscheiden. Am Wahlsonntag werden die Wahlbriefumschläge der Gemeinde Kupferzell unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen von Winden abgeholt und nach Kupferzell gebracht, sodass am Wahltag eine gemeinsame Zulassung aller Wahlbriefe für die Europawahl und eine vollständige Stimmenerfassung in Kupferzell gewährleistet ist. Das Wahlgeheimnis ist jederzeit gewahrt. Wer Briefwahlunterlagen der Gemeinde Kupferzell erhalten hat und noch nicht gewählt hat, sollte den roten Wahlbriefumschlag auf die richtige Rücksendeadresse hin überprüfen und ggf. Kontakt mit der Gemeinde unter 07944 91110 aufnehmen, um für den Postversand einen richtig adressierten Umschlag zu erhalten. Wird der rote Wahlbriefumschlag von den in Kupferzell Wahlberechtigten direkt in den Briefkasten der Gemeinde Kupferzell eingeworfen, spielt eine mögliche falsch angegebene Zustelladresse Winden im Elztal keine Rolle, die Wahlbriefe gelangen zum „richtigen“ Briefwahlvorstand.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08126047 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einwohnermeldeamt@kupferzell.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Hühr, Telefon 07944/9111-26 oder an Frau Hartl, Telefon 07944/9111-11, Fax 07944/9111-88.