Steuern & Gebühren
Steuern & Gebühren
Nachstehend finden Sie die Steuern & Gebühren.
Wasserzinsgebühren
Ab 01.01.2017 pro Kubikmeter 2,05€ (zzgl. 7% MwSt).
Ab 01.01.2020:
- Frischwasser 2,45 € /m³ zzgl. 7% MwSt.
- Eigenwasser 0,68 € /m³ zzgl. 7% MwSt.
Ab 01.01.2023:
- Frischwasser 2,69 € /m³ zzgl. 7% MwSt.
- Eigenwasser 0,62 € /m³ zzgl. 7% MwSt.
Ab 01.01.2024:
- Frischwasser 3,60 € /m³ zzgl. 7% MwSt.
- Eigenwasser 0,68 € /m³ zzgl. 7% MwSt.
Steuer Hebesätze
Hinweise zur Grundsteuerreform (PDF-Datei)
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)
- Hebesatz: ab 01.01.2018 bis 31.12.2024: 365 v.H.
ab 01.01.2025: 650 v.H.
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke)
- Hebesatz: ab 01.01.2018 bis 31.12.2024: 340 v.H.
ab 01.01.2025: 340 v.H.
Gewerbesteuer
- Hebesatz: ab 01.01.2018 bis 31.12.2024: 375 v.H.
ab 01.01.2025: 390 v.H.
Hundesteuer
- Für den ersten Hund: 108,00 €
- für den zweiten und jeden weiteren Hund: 216,00 €
- Hundesteuermarken bei Verlust: 5,00 €
Verleih Standrohr zur Wasserabnahme
Die Gemeinde Kupferzell verleiht Standrohre mit Wasserzählern an Firmen oder Privatpersonen für einen gewissen Zeitraum. Für die Dauer der Nutzung fallen nachstehende Gebühren an:
- Monat: 30,00 Euro
- Werktag: 1,50 Euro
Bei durchschnittlich 20 Werktagen/Monat = 30,00 Euro. Für das Standrohr ist bei der Gemeinde Kupferzell eine Kaution von 200,00 Euro zu hinterlegen. Diese Kaution ist bei der Abholung bar zu begleichen. Die Regelungen gelten bis auf Widerruf. Termine zur Abholung des Standrohrs sind mit dem Wassermeister der Gemeinde Kupferzell zu vereinbaren.
Antrag: Verleih Standrohr (PDF-Datei)
Ansprechpartner:
Wassermeister Rolf Salm
Telefonnummer: 07944 94 10 15
Mobiltelefon: 0171 64 72 345
E-Mail schreiben
Abwassergebühren:
Die Schmutzwassergebühr beträgt
- ab 01.01.2023
- 3,46 €/m³
- ab 01.01.2024
- 5,06 €/m³
- ab 01.01.2025
- 4,70 €/m³
Die Niederschlagswassergebühr beträgt
- ab 01.01.2023 je m² versiegelte Fläche 0,44 Euro/m²
- ab 01.01.2024 je m² versiegelte Fläche 0,34 Euro/m²
- ab 01.01.2025 je m² versiegelte Fläche 0,38 Euro/m²
- Bei Kleinkläranlagen beträgt die Gebühr für jeden Kubikmeter Schlamm 5,11 Euro. Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.
- Für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt die Abwassergebühr je Kubikmeter Abwasser 5,11 Euro.
Satzungen: