Erklärung zur Barrierefreiheit: Gemeinde Kupferzell

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain kupferzell.de veröffentlichten Website der Gemeinde Kupferzell. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen aus § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0.
Die BITV 2.0. wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 02.09.2021 bis 06.09.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Karten:

  • Beschreibung: Die Karten sind nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich. Solche Karten sind z.B. unter „Ärzte & Apotheken“ oder bei „Gastronomie & Übernachtung“ eingebunden.
  • Maßnahmen und barrierefreie Alternative: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die meisten, den Kartenpins (z.B. Schulen, Kindergärten) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen.

Bildergalerie:

  • Beschreibung: Auf der Seite Bildergalerie sind die Bilder nicht ausreichend mit Alternativtexten versehen.
  • Maßnahmen: Diese Informationen werden schnellstmöglich von einem Mitarbeiter im Rathaus ergänzt.

YouTube-Videos:

  • Beschreibung: Auf den Seiten "Willkommen" sind YouTube-Videos hinterlegt, welche nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind
  • Barrierefreie Alternative: Hier werden die Inhalte der Videos noch in Textform unter den Videos ergänzt.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

PDFs und Word-Dateien:

  • Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Kupferzell kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Kupferzell auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Kupferzell ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:

  • Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Kupferzell bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.09.2021 erstellt und zuletzt am 06.09.2021 überprüft und aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Kupferzell

Herr Thomas Hühr
Telefonnummer: 07944 9111-26
thomas.huehr(@)kupferzell.de

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden. ( https://www.kupferzell.de/rathaus-service/impressum-service/barriere-melden )

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung((@))barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.