Dienstleistungen: Gemeinde Kupferzell

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Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden

Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
  • seine Lernpotenziale.

Die Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung findet nach den Informations- und Beratungsgesprächen der Schule mit Ihnen über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl statt.

Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.

Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Werkrealschule/Hauptschule anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.

Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.

Fristen

Anmeldetermine für das Schuljahr 2021/2022:

  • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Mittwoch, 10. März und Donnerstag, 11. März 2021
  • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Donnerstag, 01. April 2021

Unterlagen

  • Identitätsnachweis des Kindes, z.B. Personalausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
  • Grundschulempfehlung

Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Wohnort an, um eine Liste von Werkrealschulen/Hauptschulen in Ihrem Land- oder Stadtkreis zu erhalten.

Zuständigkeit

die von Ihnen gewählte Werkrealschule/Hauptschule

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.07.2020 freigegeben.